Richtlinie 2024/1275 über die Energieeffizienz von Gebäuden: Was müssen Sie wissen?

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Helena Palomo

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) EU/2024/1275 stellt einen bedeutenden Fortschritt im Engagement der EU dar, die Energieeffizienz zu steigern und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken, die zu den größten Energieverbrauchern in Europa zählen.

Im Rahmen dieser Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Sanierungsquote des bestehenden Gebäudebestands – insbesondere bei Gebäuden mit unzureichender Energieeffizienz – zu erhöhen und Gebäudetechnologien einzusetzen, um Gebäude effizient zu überwachen und zu verwalten. Die Richtlinie unterstreicht zudem die Bedeutung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen, um sicherzustellen, dass Gebäude nicht nur den neuen Standards entsprechen, sondern auch langfristig zu Energieeinsparungen beitragen.

Diese Neufassung der Richtlinie wurde nur wenige Monate nach der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791 veröffentlicht und ist Teil entschlossener Bemühungen, europaweit Regeln und Verpflichtungen zur Senkung des Energieverbrauchs festzulegen.

Die wichtigsten Ziele der neuen Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden

Die in der EPBD festgelegten neuen Energiestandards zielen darauf ab, die Energieeffizienz drastisch zu verbessern und die Dekarbonisierung des Bausektors voranzutreiben.

Die Ziele sind in 4 Hauptsäulen unterteilt:

  • Sanierung. Dabei gelten unterschiedliche Ziele für Wohn- und Nichtwohngebäude, sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten, und dies umfasst auch die Energieausweise. Mit der neuen Richtlinie soll eine erhebliche Steigerung der Sanierungsquoten bei Bestandsgebäuden erreicht werden, insbesondere bei solchen, die derzeit eine schlechte Energieeffizienz aufweisen.
  • Dekarbonisierung. Dazu gehören die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die Reduzierung der CO₂-Emissionen.
  • Modernisierung und Digitalisierung. Digitale Energieausweise, Abrechnungsmöglichkeiten und Gebäudeautomationssteuerungen (BACS)
  • Finanzierung und technische Hilfe. Für Länder, die gezielt in die Effizienz von Gebäuden investieren.

Warum die Richtlinie EU/2024/1275 EPBD jetzt wichtig ist

Die Richtlinie EU/2024/1275 (EPBD) befasst sich mit dem dringenden Bedarf an Energieeffizienz und Dekarbonisierung in einem der energieintensivsten Sektoren: dem Gebäudesektor. Dies ist jedoch kein neues Thema. Die erste europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde im Jahr 2002 veröffentlicht und anschließend im Jahr 2010 aktualisiert.

Von Bedeutung bei der neuesten Fassung der EPBD sind die zusätzlichen Anforderungen und die Fristen: Die Umsetzung in nationales Recht in jedem Mitgliedstaat wurde auf Mai 2026 festgelegt, zwei Jahre nach der Veröffentlichung. Die Vorgaben für die Implementierung von BACS und Steuerungssystemen werden verschärft: Für Gebäude mit einem Verbrauch von mehr als 290 kW sollen diese Systeme bis 2024 installiert sein, weitere Implementierungen sind bis 2027 vorgesehen, wie wir im Folgenden sehen werden.

Gemäß der EPBD sind technische Einrichtungen zur Überwachung der Gebäudeeffizienz vorgeschrieben, darunter Hardware wie Messgeräte und Sensoren sowie Softwarelösungen wie Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme (BACS). Durch die Optimierung von Energieaudits und die Verbesserung von Energiemanagementsystemen soll die Richtlinie zudem sicherstellen, dass Gebäude nicht nur strengere Energievorschriften erfüllen, sondern auch wesentlich zu messbaren Energieeinsparungen beitragen.

Energieeffizienzstandards für Nichtwohngebäude

Die EPBD legt eine Reihe von Standards fest, die Nichtwohngebäude einhalten müssen, um den Anforderungen zu genügen: vom Einsatz von Gebäudetechnik bis hin zur Durchführung regelmäßiger Energieaudits.

BACS für Nichtwohngebäude

Im Bereich der Gebäudetechnik legt die EPBD den Schwerpunkt auf die BACS-Technologie, um „einen energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb der technischen Gebäudesysteme zu unterstützen“. Dies umfasst sowohl Software als auch Dienstleistungen zur Überwachung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie unter anderem der Raumluftqualität. In Artikel 13 der EPBD wird detailliert geregelt, wer BACS installieren soll:

  • Für Gebäude mit einem Verbrauch von mehr als 290 kW sollte das BACS-System ab 2024 installiert sein
  • Für Gebäude mit einem Verbrauch von mehr als 70 kW soll das BACS-System bis Ende 2029 eingerichtet sein.

Bei diesen Vorschriften geht es nicht nur darum, bestimmte Vorgaben zu erfüllen, sondern auch darum, nachhaltige Praktiken in den täglichen Geschäftsbetrieb zu integrieren. Damit sollen weitere Sanierungsmaßnahmen und tiefgreifende Veränderungen in den Betriebsabläufen gefördert werden.

Null-Emissions-Anforderungen für neue Gebäude

Ab 2028 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude in der EU den Null-Emissions-Standards entsprechen und bis 2030 auf alle Neubauten ausgeweitet werden.

Diese Richtlinie schreibt vor, dass diese Gebäude nicht nur eine hohe Energieeffizienz aufweisen, sondern ihren Energiebedarf auch aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen, wodurch die CO₂-Emissionen vor Ort effektiv auf null reduziert werden. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Installation von erneuerbaren Energien vor Ort, hauptsächlich Solarenergie
  • Deckung des zusätzlichen Energiebedarfs mit Energie aus erneuerbaren Quellen

Diese Initiative ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenderen Strategie der EU zur Dekarbonisierung und steht in engem Zusammenhang mit der Energieeffizienzrichtlinie.

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